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Die Rürup-Rente als Altersvorsorgemöglichkeit

Die Rürup-Rente ist eine Basisrente und gehört zu der staatlich subventionierten Altersvorsorge. Der Versicherte erhält bei dieser Absicherung eine Förderung durch den Staat und einige steuerliche Vorteile. Jedoch kann das angesparte Kapital nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. Außerdem kann das Ersparte auch nicht kapitalisiert werden. Zudem kann der Anleger nicht entscheiden, ob er zu Rentenbeginn den Gesamtbetrag oder eine monatliche Rente ausbezahlt bekommt. In jedem Fall wird die Versicherungssumme als Rente ausgezahlt.

Diese Form der Rente bietet einen garantierten Gewinn, der jedoch nicht sehr hoch ist, wenn man sie mit anderen Anlagemöglichkeiten vergleicht. Aber der Versicherte kann davon ausgehen, dass zum Rentenbeginn ein bestimmtes Kapital vorliegt. Aus diesem Grund eignet sich die Basisrente für Verbraucher, die über ein geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, das höhere Investitionen nicht zulässt. Der Anleger kann zudem entscheiden, wie hoch die monatliche Belastung sein soll. Dies ist in 100-Euro-Schritten möglich.

Diese Rente ist außerdem nicht pfändbar und wird bei einer Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet. Zudem muss der Anleger während der Ansparphase keine Steuern zahlen. Hingegen werden die ausgezahlten Monatsbeträge mit Rentenbeginn versteuert. Außerdem gilt in der Rentenphase der Pfändungsschutz auch nur für den Pfändungsfreibetrag. Der Verbraucher hat außerdem die Möglichkeit, das Rentenalter zu bestimmen, solange er bis zum 60. Lebensjahr einzahlt. Dieses Alter hängt jedoch von dem Alter des Betreffenden und der Dauer der Ansparphase ab.

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